Das Landgericht Bremen hat rechtskräftig festgestellt, dass Car-Wrapping, also die vollständige oder teilweise Folierung von Fahrzeugen, eine wesentliche Tätigkeit des zulassungspflichtigen Handwerks der Schilder- und Lichtreklameherstellung darstellt – und daher meisterpflichtig ist. Laut dem Zentralverband Schilder und Lichtreklame (ZVSL) bedeutet das, dass Fahrzeugvollverklebungen nur von Betrieben ausgeführt werden dürfen, die in die Handwerksrolle für das zulassungspflichtige Handwerk „Schilder- und Lichtreklamehersteller“ eingetragen sind. Außerdem sollen Seminarteilnahmen und Industrie-Zertifikate keine handwerksrechtliche Qualifikation ersetzen.
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